"Mit den Waffen des Militärs dürfen also nur Personengruppen bekämpft werden, die selbst militärisch bewaffnet sind, sich gegen den Staat erhoben haben und über ein System der Einsatzleitung verfügen (vgl. Lenz, a.a.O., Art. 87a Rn. 19)."
Bundeswehr und BND im
Angriff auf Syrien grundgesetzwidrig
Die Armee der
Bundesrepublik greift gemeinsam mit dem Geheimdienst BND, so wie
zuvor in Libyen, in den Angriffskrieg gegen Syrien grundgesetzwidrig auf der Seite des
Aggressors ein. Das Staatsfernsehen
ARD beschönigt:
In der Region sei das Flottendienstboot "Oker" unterwegs, das zu den "Frühwarn-, Fernmelde- und Aufklärungseinheiten" der Marine gehöre.
Das
Marine-Schiff klärt also im Ausland die Bewegungen der syrischen Armee (im eigenen
Lande) auf und gibt die Informationen an die angreifende Seite weiter.
Seit Mata Hari heißt das Spionage. Nicht so wenn Deutschland
spioniert:
Bundeswehr und BND geben damit Informationen an Al Kaida weiter. In einem Rechtsstaat würde sich eine Staatsanwaltschaft damit befassen. In der speziellen Form des NATO-Rechtsstaates werden Kriegsverbrecher General, Grünen-Außenminister, Kanzlerin, Minister oder US-Präsident und wer Kriegsverbrechen enthüllt, wie Assange und Manning wandert in den Kerker.""Es handelt sich hier nicht um ein Spionageboot", sagte der Sprecher.Auf die Frage nach einem Einsatz von Mitarbeitern oder geheimdienstlicher Technik des Bundesnachrichtendiensts (BND) auf dem Schiff antwortete er aber, zu operativen Einzelheiten des aktuellen Einsatzes würden grundsätzlich keine Auskünfte erteilt.
Quelle: http://hinter-der-fichte.blogspot.de/2012/08/deutschland-assad-verhalt-sich.html
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