Freitag, 27. September 2013

Rechtsspruch der Ulema von Damaskus: „Güter von Christen dürfen beschlagnahmt werden“

"Für religiöse Minderheiten wird das Leben in Syrien zunehmend schwieriger. Wie Beobachter dem Fidesdienst berichten haben 36 islamische Ulema Douma, einem der größten Vororte von Damaskus einen Rechtsspruch (Fata) erlassen, der besagt, dass sunnitische Gläubige die Güter, Wohnungen und Häuser von Christen, Drusen und Alawiten und anderer Minderheiten, die „sich nicht zur sunnitischen Religion des Propheten bekennen“ beschlagnahmen dürfen. Der Rechtsspruch ruft auch dazu auf, jede Art von Beziehung zu Einwohnern von Damaskus zu unterbrechen, die die Revolution verraten oder im Stich gelassen haben“. Das beschlagnahmte Eigentum, so der Rechtsspruch, dessen Text dem Fidesdienst vorliegt, soll in Teilen „für den Kauf von Waffen“, zu anderen Teilen für Wasien, Arme, Angehörige von Märtyrern und Witwen zur Verfügung gestellt werden.
„Wir fordern unser Volk dazu auf, an unseren islamischen Traditionen festzuhalten und das Haus Gottes regelmäßig zu besuchen, damit wir unsere Seele und unsere Gesellschaft schützen“, heißt es in dem von den Ulema veröffentlichten Text abschließend.
Wie die Beobachter dem Fidesdienst berichten, bedauern Vertreter verschiedener christlicher Kirchen vor allem, dass Aufrufe dieser Art „zu einer Zunahme der Gewalt auf konfessioneller Basis führen, die die syrischen Gesellschaft beleidigt“."

Quelle: http://www.fides.org/de/news/32769-ASIEN_SYRIEN_Rechtsspruch_der_Ulema_von_Damaskus_Gueter_von_Christen_duerfen_beschlagnahmt_werden#.UkWpiH_yvix

1 Kommentar:

  1. Diese muslimische Verhetzung ist rigoros zu ahnden und die Urheber zu eliminieren. Unbelehrbare Terroristen sind ansonsten weiterhin eineGefahr für den Frieden und für die Bevölkerung. Aus solcher Hetze ergeben sich vielfältige Straftaten, wie Vergewaltigung, Kinderschändung, Mord, usf.

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