"Die Völkerrechtler Thilo Marauhn und Sven Simon von der Universität
Gießen gehen nach der derzeitigen Rechtslage davon aus, dass
Waffenlieferungen theoretisch nur an das Assad-Regime erfolgen dürften.
Heute sei es zwar anerkannt sei, “dass auch schwere Verstöße gegen die
Menschenrechte im Innern eines Staates als Bedrohung oder Bruch des
Weltfriedens angesehen werden können”, schreiben sie in der FAZ
(Freitagsausgabe). Anders als im Fall Libyen konnte sich der
Sicherheitsrat aber im Fall Syrien auf einen solchen Beschluss bislang
nicht einigen. Deshalb bleibe es bei dem Interventions- und
Gewaltverbot. An diesem Befund ändere auch der ohne UN-Mandat
durchgeführte Einsatz der Nato im Kosovo 1999 nichts. “Die politisch
weithin akzeptierte, aber völkerrechtswidrige militärische Intervention
kann weder als Präzedenzfall noch als Wendepunkt hin zur Zulässigkeit
einer “humanitären Intervention” gesehen werden”, schreiben Marauhn und
Simon in der FAZ. Sie fügen hinzu: “Humanitäre Motive ohne Mandatierung
durch den Sicherheitsrat können eine (auch nur indirekte) militärische
Intervention nicht rechtfertigen. “Wenn sich Staaten entscheiden, den
Aufständischen in Syrien Waffen zu liefern, stellen sie das auf
Deeskalation und Gewaltvermeidung angelegte UN-Friedenssicherungssystem
zur Disposition.” Die Kompetenz für die Zustimmung zu Waffenlieferungen
verbleibe also – solange der Sicherheitsrat nichts anderes entscheidet –
bei der syrischen Regierung, auch wenn man dieser aufgrund ihres
gewaltsamen Vorgehens gegen die Aufständischen die Legitimität dazu
absprechen möchte. Damit verstoßen die Waffenlieferungen Russlands an
das Assad-Regime als Inhaber der syrischen Staatsgewalt grundsätzlich
nicht gegen das Interventions- oder Gewaltverbot”, schreiben die
Völkerrechtler in der FAZ."
Quelle: http://www.netzticker.com/politik/volkerrechtler-waffenlieferungen-nur-an-assad-regime-erlaubt/150053
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