„damit
du bescheid weisst du dreckiger shiite..ich habe deine fotos und deinen wohnort
in einem extra ordner gesammelt und werde die auf ner spezialseite
veröffentlichen damit alle wissen das du zu den syrischen Shabiha gehörst in
Germany! das als sicherheit fals die syrische Regierung stürzen wird und das
wird sie das verspreche ich dir damit alle dich in Deutschland sowie in syrien
registrieren.. wir sammeln alle daten von Hundesöhnen die sich auf der seite bashars
stellen..Wen wir Syrien berfreit haben dann kommt euer Hiz al Shaytan verein
dran.. versprochen..! Jetzt drehen wir den spiess um den wir sind jetzt die
Muchabarat und ich sag dir nur ein im internet geht nix verloren, ich bin
informatiker und ich weiss wie ich mir das WorldWideWeb zu nutze machenkann du
stückscheisse.. kümmer dich um dein Libanesischen dreckland und nicht um unsere
Syrien! lg von ABU NUH“
Quelle: http://www.facebook.com/photo.php?fbid=3287926977558&set=o.254717637966968&type=1&theater
[Anmerkung: Dieser Beitrag erfüllt in Deutschland eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung, siehe dazu Wikipedia:
“Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische
Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen
Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe
oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder
Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete
Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner
Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der
Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird
mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft....
Absatz 2 bezieht alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift
und Bild, die die in Absatz 1 genannten Tatbestandsmerkmale erfüllen,
in die Strafandrohung ein."]
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